Haben Sie schon von der Stromkostenerstattung gehört?

Nein? Dann werde ich Ihnen mitteilen, das es das tatsächlich von der Krankenkasse gibt. Manche Krankenkassen haben ein vorgefertigtes Formular und nun stellen Sie sich vielleicht die Frage?

  • 1. „Für welche Hilfsmittel kann ich einen Antrag zur Stromkostenerstattung stellen?“ Ein paar Beispiele:
    • Badewannenlifter
    • elektrisches Pflegebett
    • Sauerstoffkonzentrator
    • Elektrorollstuhl/Elektromobil
    • Monitore
    • uvm.
    • Achtung – ein Treppenlift gehört hier nicht dazu.
  • 2. „Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Stromkostenerstattung zu erhalten“?
    • das elektrische Hilfsmittel wurde vom Hausarzt auf ärztlichen Rezept verordnet und durch die Krankenkasse genehmigt.
    • und nur im Nachhinein , allerdings rückwirkend bis zu 4 Jahre.

Erkundigen Sie sich in jedem Fall bei Ihrer Krankenkasse, ob diese ein vorgefertigtes Formular haben oder ob Sie selbst ein paar Zeilen schreiben sollen. Und egal um welches Hilfsmittel es geht, bei dem Sie eine Stromkostenerstattung beantragen, rufen Sie vorher bei der Krankenkasse an und fragen Sie nach ob Sie für Ihr jeweiliges elektrisches Hilfsmittel eine Stromkostenerstattung beanspruchen können. Beachten Sie auch, das es jede Krankenkasse anders handhabt, manche arbeiten mit Pauschalen und andere Kassen versuchen den Stromverbrauch zum Beispiel über die jährliche Betriebskostenabrechnung zu ermitteln. Bei anderen wiederum ist der Stromverbrauch aus der Betriebsanleitung notwendig.

Für weiter Informationen zu den pflegerischen Leistungen oder bei Fragen stehe ich Ihnen zur Verfügung. Zögern Sie nicht, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Ich freue mich darauf Sie beraten zu können.

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